Lieferbedingungen
Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen in Kesselwagen, Straßentankwagen, Fässern und Kanister. Eigene Gefäße des Kunden sind franko unserem Werk anzuliefern. Diese Gefäße müssen sich in einwandfreiem, sauberem Zustand befinden, plombierfähig und nach ADR/RID für den Transport von „Brennbaren Flüssigkeiten“ (UN 1170 ETHANOL, 3, II) zugelassen sein. Die Gefahr der Versendung des Alkohols trägt der Bezieher, sobald der abgefertigte Branntwein ihm, dem Frachtführer oder dem sonst mit dem Transport Beauftragten übergeben ist.
Leihgefäße, bzw. Fässer und Kanister werden kostenlos gestellt und müssen innerhalb von 30 Tagen frei unserem Werk zurückgegeben werden. Danach werden Verzugsgebühren von EUR 1,– pro Tag und Stück erhoben.
Um Alkoholsteuernachforderungen zu vermeiden, darf der bezogene steuerfreie Alkohol nur zu dem im Freischein angeführten Zweck verwendet werden.
Bei Versendung im Steueraussetzungsverfahren muss das beigefügte Versandpapier vom zuständigen Zollamt bestätigt und binnen vierzehn Tagen an den Versender zurückgeschickt werden — widrigenfalls muss die Alkoholsteuer in Rechnung gestellt werden.