Bestellung: Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen in Kesselwagen, Straßentankwagen, Fässern
und Kanister. Eigene Gefäße des Kunden sind franko
unserem Werk anzuliefern. Diese Gefäße müssen
sich in einwandfreiem, sauberem Zustand befinden, plombierfähig
und nach ADR/RID für den Transport von „Brennbaren Flüssigkeiten“
(UN 1170 ETHANOL, 3, II) zugelassen sein. Die Gefahr der Versendung
des Alkohols trägt der Bezieher, sobald der abgefertigte
Branntwein ihm, dem Frachtführer oder dem sonst mit dem Transport
Beauftragten übergeben ist.
Leihgefäße, bzw. Fässer und Kanister werden kostenlos
gestellt und müssen innerhalb von 30
Tagen frei unserem Werk zurückgegeben werden. Danach werden
Verzugsgebühren von EUR 1,-- pro Tag und Stück erhoben.
Um Alkoholsteuernachforderungen zu vermeiden, darf der bezogene steuerfreie
Alkohol nur zu dem im Freischein angeführten Zweck verwendet
werden.
Bei Versendung im Steueraussetzungsverfahren muss das beigefügte
Versandpapier vom zuständigen Zollamt bestätigt und binnen vierzehn
Tagen an den Versender zurückgeschickt werden — widrigenfalls muss die Alkoholsteuer in Rechnung gestellt werden.


